Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1341 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb Pension & Residence Obkircher *** und Gästen bzw. Bestellern Anwendung finden.


1. Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast bzw. vom Besteller durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden.

Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum von 3 Monaten vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:

  • Stornierungen mehr als 3 Monate vor Urlaubsantritt - keine Stornokosten.
  • 3 Monate bis 1 Monat vor Urlaubsantritt 40 % des Buchungswertes
  • 1 Monat bis 1 Woche vor Urlaubsantritt 70% des Buchungswertes
  • In der letzten Woche vor Urlaubsantritt oder bei vorzeitiger Abreise 90% des Buchungswertes
  • Wir haften nicht für Krankheit, Unfall, Wetter und Sonstiges
  • Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.
  • Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
  • Als vereinbarter Preis gilt jener, für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere Dienstleistungen.
  • Werden nicht alle gebuchten Betten belegt bzw. storniert bezieht sich der Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw. stornierten Betten.

2. Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes

Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 90% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.


3. Gruppenreisen

  • Als Gruppenreisende werden gemeinsam reisende Personen betrachtet, die vom Besteller und vom Beherberger als eine Einheit angesehen werden.
  • Als Gruppe gilt eine Reisegemeinschaft mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen.
    Die genaue Anzahl der Gäste muss der Besteller dem Beherberger durch eine schriftliche Mitteilung (Buchung) bekannt geben.
  • Wenn einzelne Mitglieder einer Reisegruppe oder die gesamte Reisegruppe weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste storniert werden, finden die in Punkt 2 angeführten Stornobedingungen Anwendung.
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