Neue Bargeldgrenze ab 01.01.2016
Bargeldgrenze wurde auf 3.000 Euro erhöht
Seit 1. Januar 2016 gilt eine neue Grenze der erlaubten Bargeldzahlungen. Diese wurde nun von 999,99 Euro auf 2.999,99 Euro angehoben. Für die Erhöhung der Bargeldgrenze hat sich der HGV immer wieder eingesetzt:
Bargeldgrenze wurde auf 3.000 Euro erhöht
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